
Finanzielle Beteiligung nach einem möglichen Ausbau.
Finanzielle Beteiligung der Gemeinden nach einem möglichen Zubau
In einer möglichen zweiten Ausbaustufe könnten neun weitere Windenergieanlagen errichtet werden. Sind im Windpark Dorf Zechlin dann insgesamt 15 Anlagen in Betrieb, würden sich gemäß der aktuellen Ausgestaltung des „Windeuros“ nach dem Windenergieanlagenabgabengesetz jährlich 150.000 Euro ergeben, die auf die Gemeinden Rheinsberg und Wittstock/Dosse verteilt werden. Sollte diese Sonderabgabe zukünftig gemäß Windenergieanlagenabgabengesetz leistungsabhängig berechnet werden, würde dies bei einer insgesamt installierten Leistung von 94,6 Megawatt nach dem Ausbau einen jährlichen Betrag von 473.000 Euro bedeuten.
Mit mehr Windenergieanlagen im Windpark würde sich auch die prognostizierte und gemäß EEG vergütete Stromeinspeisung pro Jahr erhöhen – auf bis zu 169.000 Megawattstunden. Demnach könnten mit 15 Anlagen im Rahmen des § 6 EEG als zusätzliche finanzielle Beteiligung jährlich insgesamt bis zu 338.000 Euro auf die beiden Gemeinden gemäß gesetzlichen Vorgaben verteilt werden.
Finanzielle Beteiligung der Haushalte nach einem möglichen Zubau
Eine Erweiterung des Windparks Dorf Zechlin würde sich auch zu Gunsten der Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner auswirken. Nach aktuellem Stand der Planung könnte ab Inbetriebnahme der 15. Windenergieanlage die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung auf jährlich 750 Euro pro privaten Haushalt in den Ortsteilen Wallitz, Kagar, Dorf Zechlin und Flecken Zechlin erhöht werden. Dies entspricht in etwa der Hälfte einer durchschnittlichen jährlichen Stromrechnung in einem Einfamilienhaushalt.