Standort
Wir zeigen, wo genau der Windpark Dorf Zechlin entstehen soll und wie wir Beeinträchtigungen in der Umgebung verhindern.
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Das Gebiet in Dorf Zechlin steht seit rund 20 Jahren für Windkraft zur Diskussion. Es gab bereits in einem anderen Teil des Gebiets den Versuch, Windenergieanlagen genehmigen zu lassen. Allerdings sind alle Ideen und Vorschläge für eine grüne Stromerzeugung bislang nicht umgesetzt worden. Dafür gab es unterschiedliche Gründe, die sich heute jedoch anders darstellen.
Wir haben sechs Windenergieanlagen (WEA) beim Landesamt für Umwelt (LfU) zur Genehmigung eingereicht. Diese sechs Anlagen liegen in einem Gebiet, das zuletzt im Jahr 2021 im Sachlichen Teilplan „Freiraum und Windenergie“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel als Alternativgebiet „Dorf Zechlin“ aufgeführt wurde. Allerdings wurde dieser Plan nie rechtskräftig und das Gebiet in Dorf Zechlin nicht weiter betrachtet. Das hat auch damit zu tun, dass das Gebiet teilweise innerhalb eines Fünf-Kilometer-Schutzbereiches zum Singschwan-Schlafgewässer „Großer Zechliner See“ lag. Man hatte die Sorge, die Singschwäne könnten auf ihrer Reise als Zugvogel gestört werden. Eine Gefährdung ihrer Leben bestand nicht.
Das Land Brandenburg hat im Jahr 2023 einen Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (sogenannter AGW-Erlass) inklusive neugefasster tierökologischer Abstandskriterien verfasst. Gemäß der enthaltenen im Land Brandenburg besteht im Bereich des Großen Zechliner Sees keine Notwendigkeit für den besonderen Schutz der Singschwäne mehr. Das Gewässer ist kein Rastgebiet für Singschwäne – beziehungsweise nur zu einem sehr geringen Teil. Dies ließ sich auch durch unabhängige gutachterliche Erfassungen bestätigen. Zudem sind die hier beantragten sechs Windenergieanlagen weit außerhalb des damaligen Fünf-Kilometer-Schutzbereiches geplant. Karte zur Rastgebietskulisse