
Finanzielle Beteiligung am Windpark Dorf Zechlin.
Jährliche finanzielle Beteiligung der Gemeinden und Haushalte möglich
Der neue Windpark Dorf Zechlin wird nicht nur nachhaltigen Strom erzeugen und damit zur Energiewende in der Region beitragen. Es ist auch eine finanzielle Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der umliegenden Gemeinden im gesetzlich möglichen Rahmen (Erneuerbare-Energien-Gesetz und Brandenburgisches Windenergieanlagenabgabegesetz) vorgesehen.
Erklärung zur finanziellen Beteiligung der Gemeinden
In Brandenburg gibt es den sogenannten „Windeuro“, den der brandenburgische Landtag im Rahmen des im Juni 2019 beschlossen hat. Dieses Gesetz besagt, dass für die Dauer des Betriebs der Windenergieanlagen eine jährliche Sonderabgabe von 10.000 Euro pro Windenergieanlage an anspruchsberechtigte Gemeinden zu zahlen ist. Anspruchsberechtigt sind die Gemeinden im Land Brandenburg, deren Gemeindegebiet sich teilweise oder gänzlich in einem Radius von drei Kilometern um den Standort der jeweiligen Windenergieanlage befindet. Bei mehreren anspruchsberechtigten Gemeinden pro Anlage wird der Zahlungsanspruch unter den Gemeinden aufgeteilt, wobei die Anspruchshöhe pro Gemeinde anhand des Anteils des Gemeindegebiets an der Fläche des Drei-Kilometer-Umkreises berechnet wird. Für den Windpark Dorf Zechlin ergeben sich demnach jährlich 60.000 Euro, die auf die Gemeinden Rheinsberg und Wittstock/Dosse verteilt werden. Windenergieanlagenabgabengesetzes (BbgWindAbgG)
Künftig könnte die nach politischen Bestrebungen leistungsabhängig berechnet werden. Hier wird vorgesehen, dass jährlich 5.000 Euro pro installiertem Megawatt an die anspruchsberechtigten Gemeinden zu zahlen sind. Beim Windpark Dorf Zechlin würde dies bei einer insgesamt installierten Leistung von 34,2 Megawatt eine jährliche Zahlung von 171.000 Euro bedeuten, die sich wiederum je nach Anteil des Gemeindegebiets an der Fläche des Drei-Kilometer-Umkreises auf die Gemeinden Rheinsberg und Wittstock/Dosse verteilt. Sonderabgabe
Weiterhin erlaubt eine zusätzliche finanzielle Beteiligung von Nachbargemeinden, die wir gern auszahlen möchten. Das ist keine verpflichtende Regelung, sondern wird von uns auf freiwilliger Basis umgesetzt. So ist es uns derzeit möglich, für jede eingespeiste Megawattstunde, die gemäß EEG vergütet wird, eine Zahlung von zwei Euro anteilig an die Gemeinden Rheinsberg und Wittstock/Dosse weiterzureichen. Bei 64.000 Megawattstunden prognostizierter Stromeinspeisung pro Jahr würden sich somit jährlich insgesamt 128.000 Euro ergeben, die bei sechs Windenergieanlagen auf die beiden Gemeinden verteilt werden können. Die Aufteilung der Zahlung auf die Gemeinden erfolgt hier analog zur oben erwähnten Sonderabgabe, wobei an dieser Stelle ein 2,5-Kilometer-Umkreis um die Windenergieanlagen betrachtet wird. § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Der Windpark Dorf Zechlin trägt daher nicht nur zur Energiewende bei, sondern wird dank der finanziellen Beteiligung zu einer Einnahmequelle für die umliegenden Gemeinden – von der dadurch auch die Bürgerinnen und Bürger profitieren.
Erklärung zur finanziellen Beteiligung der Haushalte
Als weitere akzeptanzstiftende Maßnahme beabsichtigen wir zudem die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung von privaten Haushalten in den Ortsteilen Wallitz, Kagar, Dorf Zechlin und Flecken Zechlin in Form eines Strompreisbonus. Aus einem solchen berechtigten Haushalt kann (je nur) eine natürliche Person einen Anspruch hierauf geltend machen. Bei den aktuell geplanten sechs Windenergieanlagen würde dieser Strompreisbonus je berechtigtem Haushalt ab Inbetriebnahme der sechsten Windenergieanlage bei jährlich 200 Euro liegen.