
Schallimmissionen.
Analyse der Schallimmissionen durch den Windpark
Das typische Geräusch von Windenergieanlagen entsteht hauptsächlich durch die Bewegung der Rotorblätter im Wind. Im Vergleich dazu sind die Geräusche von Getriebe und Generator deutlich leiser und selbst direkt an der Anlage kaum wahrnehmbar. Schon während der Planungsphase von Windenergieanlagen wird genau berechnet, ob und in welchem Ausmaß sie in der Umgebung hörbar sein werden. Hierfür erhalten wir vom Anlagenhersteller präzise Angaben zu den Schallemissionen der Anlagen. Zusätzlich führt ein unabhängiger Schallgutachter diese Berechnungen durch. So können wir sicherstellen, dass die Schallimmissionen für Anwohnerinnen und Anwohner stets unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Richtwerte liegen.
Bei der Berechnung der Schallausbreitung wird vom ungünstigsten Szenario ausgegangen. Die Berechnungen der Gutachter erfolgen also auf der Grundlage, dass der Wind zu jedem Zeitpunkt aus allen Richtungen weht und genau die Bedingungen herrschen, bei denen die Anlagen am lautesten sind. Außerdem sind Sicherheitszuschläge in den Berechnungen enthalten, die von den Behörden vorgeschrieben sind.
Innerhalb des ersten Jahres nach Inbetriebnahme werden die tatsächlichen Immissionen durch unabhängige Gutachter mittels Schallmessungen ermittelt.
Wie laut sind die Windenergieanlagen?
Aufgrund des großen Abstands zwischen den von uns geplanten Windenergieanlagen und den nächstgelegenen Wohngebäuden werden die Schallimmissionen sowohl tags als auch nachts deutlich unter den jeweils vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Richtwerten liegen. Zur Orientierung: Die maximale Lautstärke durch den Windpark aus der Richtlinie entspricht nachts einer Spülmaschine im Nachtlauf. Gemäß des uns vorliegenden Schallgutachtens liegen die Schallimmissionen an den Wohnhäusern bei maximal 33 dB(A). Damit werden im Tag- und Nachtzeitraum sogar die Immissionsrichtwerte unterschritten, die gemäß der für die am strengsten eingestufte Kategorie „Kurgebiet“ vorgegeben sind. Im Innern von Gebäuden werden die Schallimmissionen aufgrund der zusätzlichen Dämmung noch geringer ausfallen. Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
Die Schallausbreitung lässt sich mittels Isophonenkarte nachvollziehen. Hier ist durch farbliche Linien in fünf dB(A)-Schritten dargestellt, wo genau die entsprechenden Schallimmissionspegel vor Ort noch wahrnehmbar wären.